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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen WHY-AGILE, Inhaber Dominic Schaudt, Seestraße 10, 71638 Ludwigsburg (WHY-AGILE) und dem Auftraggeber. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, WHY-AGILE hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Verträge mit WHY-AGILE kommen erst mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit der Bestellung des Auftraggebers auf der Grundlage eines vorher von WHY-AGILE übermittelten Angebots / Kostenvoranschlags, in Ermangelung eines solchen, durch die Bestätigung des Ausführungstermins zustande. Auftragsbestätigungen, Bestellung oder Bestätigung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. WHY-AGILE behält sich vor, Angebote (insbesondere bei Klein- und Eilaufträgen) durch sofortige Ausführung konkludent oder (fern-) mündlich anzunehmen.Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von WHY-AGILE schriftlich oder in Textform bestätigt worden sind. Insbesondere binden die von Mitarbeitern oder freien Dienstleistern von WHY-AGILE gegebenen Zusagen nicht; auch sind diese nicht zum Inkasso berechtigt.

3. Ausführungszeit

Die Auftragsausführung erfolgt zu dem im Angebot genannten oder separat schriftlich oder in Textform vereinbarten Zeitpunkt. Jede Verpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung von WHY-AGILE bzw. der Zuverlässigkeit der im Rahmen des Auftrages eingeschalteten Drittunternehmen, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung wurde durch WHY-AGILE verschuldet.Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.Fixgeschäfte sind ausdrücklichen als solche zu bezeichnen und zu vereinbaren.Störende Ereignisse höherer Gewalt entbinden WHY-AGILE von der rechtzeitigen Leistung. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von WHY-AGILE nicht verschuldete Betriebsstörungen wie z. B. Feuer und Rohstoff- / Energiemangel, Behinderung der Verkehrswege sowie alle sonstigen Umstände gleich, welche die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, insbesondere verzögert sich die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als sechs Monate, so kann diese Vertragspartei die Aufhebung des Vertrages erklären.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, WHY-AGILE rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistung zu informieren und die für die sachgerechte Abwicklung des Auftrages erforderlichen Informationen und Dokumente schriftlich fristgerecht und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Auftraggeber WHY-AGILE notwendige Informationen über das Unternehmen selbst sowie deren Produkte und Dienstleistungen kostenfrei zur Verfügung.Der Auftraggeber hat die für die Abwicklung der Projekte erforderlichen Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen und Genehmigungen, in Schrift- oder Textform so rechtzeitig zu erteilen, dass der Arbeitsablauf von WHY-AGILE und die weitere Projektabwicklung nicht verzögert oder beeinträchtigt werden. Sofern beim jeweiligen Projekt ein Zeitplan vereinbart wird, sind die vereinbarten Mitwirkungspflichten vom Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Zeiträume, insbesondere für Lieferung von Inhalten und Erteilung von Freigaben, einzuhalten.

5. Garantie für Vorlagen

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an WHY-AGILE übergebenen Vorlagen, Skizzen, Entwürfe, Muster, Marken und dergleichen berechtigt ist und diese nicht mit Rechten Dritter behaftet sind. Bei Bedarf wird der Auftraggeber selbst das notwendige Stockmaterial lizenzieren und an WHY-AGILE zur Auftragsausführung übergeben.Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber WHY-AGILE von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten auf erstes Anfordern.

6. Eingebrachte Gegenstände, Dokumente und Daten

Sofern zur Auftragsausführung seitens des Auftraggebers Gegenstände, Dokumente oder Daten an WHY-AGILE überlassen werden, müssen stets Kopien übergeben werden. Die Originale verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist in jedem Fall verpflichtet, von den überlassenen Gegenständen und Dokumenten auf eigene Kosten Kopien anzufertigen, die bei ihm verbleiben. Eine Sicherung und Speicherung der seitens des Auftraggebers eingebrachten Daten durch WHY-AGILE erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.Der Auftraggeber stellt WHY-AGILE alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von WHY-AGILE sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben oder gelöscht.

7. Abnahme von Werkleistungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von WHY-AGILE erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt unverzüglich zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber WHY-AGILE unverzüglich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Handelt es sich um versteckte Mängel, sind diese unverzüglich nach Entdecken zu rügen.Hat der Auftraggeber die Leistungen von WHY-AGILE genehmigt oder für druckreif erklärt, ist WHY-AGILE damit von jedweder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit und der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit des Werkes sowie die Ausführbarkeit der Produktion. Gleiches gilt für vom Auftraggeber vorgenommene Nachkorrekturen sowie Autorenkorrekturen.Wird die Leistung auf Wunsch des Auftraggebers an einen Dritten versandt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung von WHY-AGILE am Eingangsort zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.

8. Nutzungsrechte

Alle Gestaltungsarbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.WHY-AGILE überträgt an den Auftraggeber alle für die Verwendung der vertragsgemäßen Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für WHY-AGILE erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel werden einfache Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer der Kommunikationsmaßnahme übertragen.Die Ausarbeitungen, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von WHY-AGILE weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und / oder Änderung, auch von Teilen, ist unzulässig.Eine Übertragung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.WHY-AGILE steht gegenüber dem Auftraggeber über den Umfang der tatsächlichen Nutzung und deren Umfang ein Auskunftsanspruch zu, der schriftlich zu erfüllen ist.

9. Präsentation

Jegliche, auch eine teilweise Verwendung der von WHY-AGILE mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von WHY-AGILE. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der in den Arbeiten und Leistungen zugrundeliegenden Ideen und Konzepten, sofern diese in den bisherigen Kommunikationsauf- tritt des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. Wird ein Präsentationshonorar vereinbart, stellt dies eine Aufwandsentschädigung dar, jedoch nicht die Einräumung von Nutzungsrechten.

10. Agenturvergütung

Die Agentur berechnet ihre Leistungen, wenn nicht anders vereinbart, nach Stundensätzen gemäß der aktuell geltenden Preisliste. Mit dem vereinbarten Agenturhonorar werden im Zweifel nur die Leistungen für Konzeption, Gestaltung und Erstellung bzw. Umsetzung der Kommunikationsmaßnahme vergütet. Zusätzliche Leistungen, die für die Ausführung des Auftrages notwendig sind, werden separat nach Auf- wand in Rechnung gestellt. Hierbei handelt es sich z.B. um verauslagte Leistungen für Proofs, Andrucke, Lektorat, Scans, Fotos sowie erforderliche Fahrtkosten und Spesen. Gleiches gilt für Organisations- bzw. Beschaffungskosten, Nutzungsrechte und Leistungen hinzugezogener Drittdienstleister.Sonstige auftragsbezogene Leistungen wie Einholung und Vergleich von Angeboten, Recherchen, Versand, Versicherung etc. sowie Beschaffungs-, Organisations- und Überwachungsaufwand werden nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz gemäß der aktuell geltenden Preisliste in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber gesondert vergütet.Das vereinbarte Honorar umfasst eine Autorenkorrektur. Weitere, vom Auftraggeber veranlasste Korrekturen werden nach Aufwand auf Stundensatzbasis gemäß der aktuell geltenden Preisliste vergütet.Wird das Honorar mit der Mittlerprovision aus dem sog. Schaltvolumen finanziert, so muss das zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Media-Schaltvolumen innerhalb eines Jahres geschaltet werden, um die Leistungen von WHY-AGILE zu regulieren.Weiterer Aufwand, der durch Sonderwünsche des Auftraggebers anfällt (z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- oder Vervielfältigungskosten), sind WHY-AGILE vom Auftraggeber nach Stundensatz gemäß der aktuell geltenden Preisliste und gemäß den angefallenen Kosten zu erstatten.Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

11. Agenturvergütung bei Abbruch

Wenn der Auftraggeber eine Planung, ein Projekt, einen Auftrag oder einzelne Arbeiten ändert oder abbricht, hat er WHY-AGILE alle angefallenen Kosten sowie die durch die Änderung oder den Abbruch bedingten Honorar- und Provisionsausfälle zu ersetzen. Im Zweifel gilt § 649 BGB. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, WHY-AGILE von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen, die aus der Änderung oder dem Abbruch der Arbeiten resultieren.

12. Nebenkosten

Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für Papierkosten, spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos und Modellen, das Bespielen von Datenträgern, die Herstellung von Druckvorlagen etc. sind vom Auftraggeber nach Stundenaufwand und Materialkosten zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.Die Kosten für Kurierfahrten und Versandleistungen per Spedition sind vom Auftraggeber zu erstatten.

13. Vorschuss und Abschlagszahlungen

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann WHY-AGILE dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von WHY-AGILE verfügbar sein.Außerdem ist WHY-AGILE zur angemessenen Vorschussforderung berechtigt.Wird das Honorar aus dem Mediaschaltvolumen finanziert, so ist das Honorar bereits vor Beginn der ersten Schaltung zu zahlen.Wird WHY-AGILE mit der Mediaschaltung beauftragt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Summe des gesamten Schaltvolumens bereits nach Auftragserteilung und in angemessenem Zeitraum vor der ersten Schaltung an WHY-AGILE anzuweisen. WHY-AGILE ist nicht verpflichtet das Schaltvolumen vorzufinanzieren.

14. Fremdleistungen

WHY-AGILE ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in Vertretung und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt WHY-AGILE auf Anforderung eine entsprechende schriftliche Vollmacht.Für den Fall, dass WHY-AGILE Leistungen in dessen Vertretung für den Auftraggeber beauftragt, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtig sind (z.B. Illustration, Foto, Styling), sind die Abgaben vom Auftraggeber als Verwerter der künstlerischen Leistung zu tragen. Der Auftraggeber stellt WHY-AGILE vor der möglichen Inanspruchnahme (als Vermittler) durch die Künstlersozialkasse frei und erteilt WHY-AGILE auf Wunsch einen geeigneten Nachweis über die getätigte Abgabepflicht und nennt seine KSK-Abgabenummer.Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von WHY-AGILE abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, WHY-AGILE im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

15. Eigentum und Herausgabe von Daten, Datensicherung

An den Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Datenträger, Dateien und Daten werden nur herausgegeben, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte dies erfordert.Es besteht keine Herausgabepflicht von WHY-AGILE an Originaldateien. Dem Auftraggeber wird für Printproduktionen ein druckfähiges PDF übermittelt. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Originaldateien und Arbeitsgrundlagen, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.WHY-AGILE ist nicht zur Archivierung dem Auftrag zugrundeliegenden Daten verpflichtet. Mit Übergabe der Auftragsdaten ist der Auftrag vollständig ausgeführt. Der Auftraggeber ist selbst zur Datensicherung, Sicherungskopie und Datenarchivierung verpflichtet.

16. Haftung WHY-AGILE

WHY-AGILE haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet WHY-AGILE nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens sowie in der Höhe auf das Auftragsvolumen begrenzt.Für Aufträge, die WHY-AGILE in Vertretung für den Auftraggeber an Dritte erteilt werden, übernimmt WHY-AGILE gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit WHY-AGILE kein Auswahlverschulden trifft.Sofern WHY-AGILE selbst Vertragspartner von dritten Leistungserbringern ist, tritt WHY-AGILE hiermit sämtliche zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht-Leistung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von einer Inanspruchnahme von WHY-AGILE zunächst die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.Ereignisse höherer Gewalt berechtigen WHY-AGILE, die vom Auftraggeber beauftragte Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen WHY-AGILE resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und / oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und / oder nicht eintreten.WHY-AGILE haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. WHY-AGILE haftet auch nicht für die design-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe.Erstellt WHY-AGILE im Auftrag des Auftraggebers eine für das Internet bestimmte Website, haftet WHY-AGILE nicht für die dort eingestellten Inhalte oder Links. Eine inhaltliche Prüfung durch WHY-AGILE findet nicht statt.

17. Rechtliche Unbedenklichkeit der Auftragsarbeiten

Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch WHY-AGILE erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen und Kommunikationsmittel wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Kommunikationsmaßnahmen und Gestaltungen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der Registerschutzrechte (Marke, Design) verstoßen.WHY-AGILE ist nicht zu Recherchen verpflichtet, ob Gestaltungsarbeiten gegen bestehende Schutzgesetze verstoßen. Notwendige Recherchen werden insoweit vom Auftraggeber auf dessen Kosten vorgenommen.Sofern WHY-AGILE von dritter Seite wegen Verstöße gegen Rechte Dritter, insbesondere wegen Schutzrechtsverletzung, in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber WHY-AGILE von der Inanspruchnahme frei, sofern WHY-AGILE die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

18. Signierung, Eigenwerbung und Belegexemplare

WHY-AGILE darf die Gestaltungsarbeiten mit einem Agenturhinweis versehen und für die Eigenwerbung nutzen, wobei eine Nutzung nicht vor einer Erstveröffentlichung des Auftraggebers erfolgen wird. Das gilt auch dann, wenn an den Gestaltungen ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Im Rahmen der Eigenwerbung ist WHY-AGILE zur Nennung des Auftraggebers und Verwendung des Firmenlogos des Auftraggebers berechtigt.Von allen vervielfältigten Gestaltungsarbeiten überlässt der Auftraggeber WHY-AGILE unentgeltlich mindestens fünf einwandfreie Belegexemplare. WHY-AGILE ist berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.

19. Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutreten.Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.Gerichtsstand ist der Sitz von WHY-AGILE, wenn es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

Stand 20. Oktober 2017